Technische Voraussetzungen
Welche technischen Voraussetzungen muss ich zur Nutzung des ESEF-Managers erfüllen?
Gesetzlicher Hintergrund
Wann ist das ESEF-Berichtsformat verpflichtend und wer ist davon betroffen?
Mit dem European Single Electronic Format (ESEF) tritt die Finanzberichterstattung in das EU-einheitliche digitale Zeitalter ein.
Verpflichtet im Rahmen der Transparenzrichtlinie 2013/50 EU des Europäischen Parlaments sind Emittenten, deren Wertpapiere an einem regulierten Markt in der EU notiert sind. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2020 müssen Emittenten ihre Jahresfinanzberichte (z.B. HGB-Jahresabschluss, IFRS-Konzernabschluss) im von der ESMA (European Securities and Markets Authority) geforderten amtlichen Format (XHTML) über das Officially Appointed Mechanism (OAM), in Deutschland das Unternehmensregister, der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen.
Der Deutsche Bundestag hat am 18.06.2020 das Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte (ESEF) verabschiedet, demnach müssen Jahresabschlüsse beim Bundesanzeiger im ESEF-Berichtsformat eingereicht werden. Somit haben Emittenten ihre gesamten Jahresfinanzberichte künftig im XHTML-Format zu erstellen. Sollten diese Anforderung nicht erfüllt werden, droht ein Bußgeld seitens der BaFin.
Was ist das Ziel des ESEF-Berichtsformats?
Ziel ist es gemäß Transparenzrichtlinie 2013/50 EU, zum Nutzen von Emittenten, Anlegern und zuständigen Behörden die Berichtserstattung zu vereinfachen sowie die Zugänglichkeit, Analyse und Vergleichbarkeit von Jahresfinanzberichten zu erleichtern.
Was muss ich bei der Erstellung der Jahresfinanzberichte im ESEF-Berichtsformat beachten?
IFRS-Konzernabschlüsse müssen gemäß Transparenzrichtlinie 2013/50 EU darüber hinaus mittels Inline XBRL etikettiert werden. Für Geschäftsjahre beginnend ab dem 01.01.2020 betrifft die neue Auszeichnungspflicht zunächst die primären Abschlussbestandteile der IFRS-Konzernabschlüsse (wie z.B. Bilanz, Gesamtergebnisrechnung, Kapitalflussrechnung, Eigenkapitalveränderungsrechnung), sowie zehn Basis-Unternehmensinformationen (wie z.B. Name, Sitz, Rechtsform). Für Geschäftsjahre, die am oder nach dem 01.01.2022 beginnen, weitet sich die Verpflichtung zur Auszeichnung auch auf Anhang-Informationen aus. Um den zunehmend komplexen Anforderungen gerecht zu werden empfiehlt sich eine technische Lösung.
Was muss ich bei der Einreichung beachten?
In Deutschland müssen Sie künftig Ihre Jahresfinanzberichte Im ESEF-Berichtsformat für die handelsrechtliche Offenlegung i.d.R. beim Bundesanzeiger einreichen. Um den Vorgaben der ESMA gerecht zu werden, wird Ihr Jahresfinanzbericht dann automatisch an das Unternehmensregister weitergeleitet, wo die Jahresfinanzberichte der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden.
Sollten Sie als Emittent nicht der handelsrechtlichen Offenlegung unterliegen, können Sie Ihren Jahresfinanzbericht im ESEF-Berichtsformat direkt im Unternehmensregister einreichen.
Technischer Hintergrund
Welches Dateiformat ist für Jahresfinanzberichte im ESEF-Berichtsformat verpflichtend?
Jahresfinanzberichte sind verpflichtend in XHTML zu erstellen. Dieses Format ist menschlich lesbar und kann mit jedem Standard Web-Browser geöffnet werden. IFRS-Konzernabschlüsse müssen zusätzlich mit XBRL-Tags, mittels Inline XBRL (iXBRL) in das Format eingebunden werden. Dadurch ist der ESEF-Bericht sowohl menschlich lesbar als auch maschinell auswertbar.
Warum XBRL, bzw. iXBRL?
XBRL steht für eXtensible Business Reporting Language und ist ein gängiges Format für die Übertragung von Finanzinformationen. Inline XBRL (iXBRL) ist eine Weiterentwicklung von XBRL. Die iXBRL-Technologie ermöglicht die Zusammenführung von HTML und XBRL. Dadurch ist das erzeugte Dokument sowohl menschlich lesbar, als auch maschinell auswertbar. Durch die Etikettierung einzelner Positionen mit XBRL-Tags, werden diesen Positionen weitere Informationen zugeordnet.
Was ist die ESEF-Taxonomie?
Die ESEF-Taxonomie wurde von der ESMA entwickelt und ist auf der ESMA-Website öffentlich einsehbar. Eine Taxonomie stellt die hierarchische Struktur bereit, die zur Klassifizierung von Finanzinformationen verwendet wird und ist für die strukturierte elektronische Berichtserstattung mithilfe von XBRL von wesentlicher Bedeutung. Die ESEF-Taxonomie ist eine Erweiterung der IFRS-Taxonomie und entspricht dem EU-einheitlichen digitalen technischen Regulierungsstandard (RTS).
Wie funktioniert das Tagging auf ESEF-Taxonomie?
Für die Etikettierung der IFRS-Konzernabschlüsse mit XBRL-Tags ist die ESEF-Taxonomie vorgegeben. Ersteller müssen die Positionen der einzelnen Berichtsbestandteile dem entsprechenden, bzw. nächstgelegenen Taxonomie-Element zuordnen. Im ESEF-Manager erfolgt diese Zuordnung durch Anklicken, bzw. markieren der Position und anschließender Zuordnung des entsprechenden Taxonomie-Elements.
Kann ich Erweiterungselemente in der ESEF-Taxonomie bilden?
Sollten in der ESEF-Taxonomie, die vorhandenen Taxonomie-Elemente die buchhalterische Bedeutung der Position falsch darstellen, muss laut ESMA ein sogenanntes Erweiterungstaxonomie-Element erstellt und diese Erweiterung an dem Kerntaxonomie-Element verankert werden, welches der Bedeutung am nächsten gerecht wird.
ESEF prüfen
Welche Änderungen ergeben sich für Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung der Jahresfinanzberichte im neuen ESEF-Berichtsformat?
Durch das ESEF-Berichtsformat sind Jahresfinanzberichte künftig im elektronischen Format zu prüfen.
IFRS-Konzernabschlüsse sind mit XBRL-Tags versehen, die ebenfalls der Prüfung unterliegen. Um Jahresfinanzberichte
auf ESEF-Konformität prüfen zu können, muss der Prüfungsablauf angepasst werden. Für die Prüfung der Jahresfinanzberichte
im neuen EU-einheitlichen digitalen Berichtsformat empfiehlt sich eine technische Lösung.
Wie werde ich als Wirtschaftsprüfer bei der Prüfung des Jahresfinanzberichts vom ESEF-Manager unterstützt?
Der ESEF-Manager ist auf Ihre spezifischen Bedürfnisse als Wirtschaftsprüfer angepasst und ermöglicht Ihnen eine Prüfung der Jahresfinanzberichte mit geringem technischem Know-How. Sie können ESEF-Berichte unkompliziert importieren, auf ESEF-Konformität prüfen, mit einem Bestätigungsvermerk versehen und das XHTML-Dokument, bzw. die zip-Datei für den Emittenten erzeugen.
Fabian Niete
Produktmanager ESEF-Manager
Tel.: +49 (0)6173 31960-16
Email: fabian.niete@fwsb.de
fwsb GmbH
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